Wollen Sie Ihr Haus in Griechenland über ein Geldinstitut finanzieren, müssen Sie meistens folgende Unterlagen vorlegen:
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Notarieller Kaufvertrag (Simwoleo Agorapolissias), erhältlich beim Notar.
- Nachweis der Bebaubarkeit beim Kauf eines Baugrundstücks, erhältlich bei der Baubehörde (Poleodomia)
- Baugenehmigung, auch bei der Baubehörde erhältlich
- Lageplan, erhältlich beim Bauingenieur.
- Grundriß (Katopsi) des Gebäudes, soweit noch beschaffbar, erhältlich beim Bauingenieur.
- Baubeschreibung des
Objektes, ebenfalls beim Bauingenieur erhältlich. Lichtbilder der Liegenschaft.
Kauf- und Nebenkosten:
Die Grunderwerbssteuer liegt zwischen 9% und 11%.
Bei Notarkosten belaufen sich auf ca. 4%. Der Grundbucheintrag beträgt 0,4%
Gebühr für Rechtsanwalt ca. 2000 Euro.
Laufende Kosten:
Kapitalsteuer (TAP) 0,04% des Objektwertes. Einkommenssteuer bei über 200qm Wohnfläche.Gebäude-feuerversicherung (empfohlen) ca. 200 Euro/Jahr. Wohnnebenkosten (Strom, Wasser) ca. 1 Euro/qm Wfl.
Wer in Griechenland ein Grundstück kaufen will, sollte vor Abschluss des Kaufvertrages prüfen, ob Erwerbsbeschränkungen für Ausländer
bestehen. Mögliche Gründe für solche Beschränkungen sind Vor- oder Wiederverkaufsrechte des Staats oder die Lage des Objektes in einem Grenzgebiet (z. B. Samos).
Eine Überprüfung des Grundstücks ist insofern nicht einfach, als es in Griechenland keine (der deutschen vergleichbare) katastermäßige Erfassung der Grundstücke gibt. Das Grundbuch enthält darüber keine Angaben, welche Rechtsgeschäfte bezüglich des Grundstücks bisher vorgenommen wurden.
Das Katasteramt in Griechenland ist zur Zeit im Aufbau und existiert bisher nur in einigen Gegenden (z.B. auf Kos, Korfu und einige Bezirke in Athen). Liegenschaften werden durch einen von einem Ingenieur unterzeichneten Lageplan (Topographiko) nachgewiesen.
Vor dem Kauf sollte überprüft werden, ob eine Bescheinigung zur Bebaubarkeit der zuständigen Behörde (Poleodomia) vorliegt. Dies gilt besonders für Grundstücke, die außerhalb der Stadtplanung
liegen, denn diese müssen in der Regel mind. 4.000 qm groß sein, um bebaut werden zu können. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Kaufvertragsabschluss.
Alle Angaben dienen nur zur Orientierung. Dieses stellt keine Rechtsberatung dar. |